Die Ratsuchenden können sich direkt an eine der drei Beratungsstellen wenden. Sie haben sich mittels Mitgliederausweis, Rechnung oder Bestätigung der Geschäftsstelle gegenüber der/dem BeraterIn als Mitglied zu bestätigen.
Die ersten 1.5 Std. sind für Mitglieder gratis. Ein Mitglied hat das Anrecht auf eine, in Ausnahmenfällen auf maximal zwei Beratungen pro Schuljahr.
Für die Rechtsberatung des LEGR ist weiterhin Rechtsanwalt H.-U. Bürer verantwortlich. Hier geht der Beratungsweg über die Kontaktnahme mit der Geschäftsstelle LEGR.
Eine Kontaktaufnahme umfasst eine Erstberatung wie:
- Auskunftserteilung und Kurzberatung am Telefon oder im persönlichen Gespräch
- Erteilung von Kommunikations- und Verhandlungshilfen
- Vermittlung in Konfliktsituationen
- Unterstützung und Beratung in schwierigen Berufsphasen
- Weitervermittlung an die richtigen Fachpersonen für eine weitergehende Beratung
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